Da es sich bei einer Mietverwaltung um die Betreuung einer Immobilie eines Eigentümers oder einer Gesellschaft (z.B. GbR) handelt, gehören hierzu sowohl Aufgaben der WEG- als auch der Sondereigentumsverwaltung.
Selbstverständlich werden die Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse des Eigentümers im Vertrag berücksichtigt.
Selbstverständlich werden die Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse des Eigentümers im Vertrag berücksichtigt.
Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:
Allgemeine Verwaltung
- Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Eigentümers
- Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung, Bearbeiten von Beschwerden u. Verstößen gegen die Hausordnung
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
- Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
- Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern
- Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
- Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen
- Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen
Kaufmännische Verwaltung
- Kontrolle der Mieteingänge unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich
- Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer
- Mahnung fehlender Mieten
- Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
- fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter
- Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
- Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
- Erstellen der jährlichen Abrechnungen gegenüber dem Eigentümer
Technische Verwaltung
- Veranlassen von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
- Vorbereiten, Beauftragen und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
- Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen (z.B. Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, Aufzugswartung usw.)
- Regelmäßige Begehungen des Objektes


