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Sie sind hier: Mietverwaltung Leipzig
Da es sich bei einer Mietverwaltung um die Betreuung einer Immobilie eines Eigentümers oder einer Gesellschaft (z.B. GbR) handelt, gehören hierzu sowohl Aufgaben der WEG- als auch der Sondereigentumsverwaltung.
Selbstverständlich werden die Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse des Eigentümers im Vertrag berücksichtigt.

Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:

Allgemeine Verwaltung
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Eigentümers
  • Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung, Bearbeiten von Beschwerden u. Verstößen gegen die Hausordnung
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
  • Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
  • Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern
  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
  • Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen

Kaufmännische Verwaltung
  • Kontrolle der Mieteingänge unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich
  • Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer
  • Mahnung fehlender Mieten
  • Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
  • fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter
  • Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
  • Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
  • Erstellen der jährlichen Abrechnungen gegenüber dem Eigentümer

Technische Verwaltung
  • Veranlassen von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Vorbereiten, Beauftragen und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
  • Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen (z.B. Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, Aufzugswartung usw.)
  • Regelmäßige Begehungen des Objektes

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